+ Verstehen Sie Haas?
+ Abi - und dann?
Fataler Kindesentzug: Eltern, denen die vierjährige Tochter weggenommen wurde, weil sie angeblich geschlagen worden war, haben Anrecht auf Schmerzensgeld. Das entschied ein Gericht in München - und sprach dem zu Unrecht verdächtigten Paar 20.000 Euro zu.
München - Eine Familie, der aufgrund falscher Misshandlungsvorwürfe ein Kind von den Jugendbehörden weggenommen wurde, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Landgericht München I verurteilte am Mittwoch in einem Zivilverfahren die Universität München als Trägerin einer Kinderklinik zur Zahlung von 20.000 Euro.
Eine Mitarbeiterin des Münchner Jugendamts hatte 2006 in einem Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge gesehen und vermutet, das Kind sei von seinen Eltern geschlagen worden. Ärzte einer Kinderklinik bestätigten damals nach Angaben des Landgerichts, dass die Ursache der Verletzung nur eine Kindesmisshandlung sein könne.
MEHR ÜBER...
Die Vierjährige wurde daraufhin der Familie entzogen. Die völlig aufgelösten Eltern mussten von der Polizei in die Psychiatrie gebracht werden, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung gedroht hatte, er werde sich umbringen.
|