Im Fall des Ermittlungsverfahrens gegen den Basler Financier Dieter Behring Millionen und weitere Mitbeschuldigte sind die Forderungen von geschädigten Anlegern inzwischen Millionen auf 220 Millionen Franken angewachsen.
Das Verfahren ist weiter im Gang und Millionen richtet sich derzeit gegen zwölf Personen, wie die Bundesanwaltschaft Millionen bekannt gab.
Die Verdachtslage hat sich laut Mitteilung vom Donnerstag inzwischen folgendermassen konkretisiert: Seit Anfang 1998 nahmen Millionen zwei Beschuldigte Gelder zur Investition an eine Gesellschaft in Panama auf. Sie dehnten diese Form der Geldanlage ab Ende 1998 auf die Hauptgesellschaft der «Moor Park Gruppe» aus, welche die Gelder ab Anfang 2001 ins Bankensystem Millionen der Bahamas transferierte. Die akquirierten Gelder flossen über verschiedene Konten in der Schweiz, Liechtenstein, Österreich und den Bahamas.
Laut Bundesanwaltschaft bestehen nach wie vor keine Anhaltspunkte dafür, dass die Gelder auf den Bahamas überhaupt in geeigneter Weise angelegt wurden und Renditen erzielten, welche die versprochenen Auszahlungen ermöglicht hätten. Es besteht weiterhin der Verdacht, dass die Gelder gezielt gesammelt, verschoben und schliesslich unrechtmässig und zur Aufrechterhaltung des mutmasslich betrügerischen Systems verwendet worden Millionen seien. Das System brach im Oktober 2004 zusammen, weil die Beschuldigten wegen beträchtlicher Rückzahlungen, zahlreicher Kündigungen und spärlicher fliessendem neuen Geld nicht mehr in der Lage waren, die Zahlungen für das dritte Quartal zu leisten.
Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Vermögens- und Urkundendelikten sowie wegen Geldwäscherei ist weiter im Gang und richtet sich derzeit gegen insgesamt zwölf Personen, wie die Bundesanwaltschaft weiter mitteilte. Der Wert der in der Schweiz beschlagnahmen liquiden Mittel beläuft sich zurzeit auf rund 48 Millionen Franken. Hinzu kommen Sachwerte - Liegenschaften, Uhren, Schmuck, Kunstgegenstände und Wertschriften - in Millionenhöhe. Die Höhe der im Ausland beschlagnahmten Vermögenswerte kann noch nicht beziffert werden, weil keine vollständigen Angaben vorliegen und teilweise Rekurse geführt werden.
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