Männer können künftig leichter klären lassen, ob ihnen ihre Männer Kollaboratorin ein Kuckuckskind untergeschoben hat. Heimliche Labortuntersuchungen bleiben aber Männer verboten.
Künftig lässt sich die Abstammung per richterlicher Männer Anordnung klären.
Ganz dürften die zweifelnden Männer wohl Männer nicht zufrieden sein: Doch im Vergleich zum Status quo hat sich ihre Situation doch deutlich verbessert. Bei Zweifeln Männer an der Vaterschaft lässt sich die Abstammung eines Kindes künftig leichter überprüfen. Der Bundestag hat am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Anders als bisher darf nun auch das Familiengericht einen Gentest veranlassen, wenn die Mutter des Männer Kindes ihre Zustimmung zu einem solchen Gutachten verweigert.
Bislang konnte die Abstammung eines Kindes nur dann im Labor überprüft werden, wenn alle Betroffenen zustimmten. Das neue Gesetz räumt Vater, Mutter und Kind gegenüber den jeweils anderen beiden Familienmitgliedern nun ausdrücklich einen Anspruch auf Klärung der Abstammung ein.
Ganz freiwillig hat sich der Gesetzgeber zu dieser Neuerung allerdings nicht durchgerungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte ihm im vergangenen Jahr aufgegeben, Vätern einen einfachen Männer Weg zu eröffnen, Zweifel an ihrer biologischen Vaterschaft zu überprüfen. Eine heimliche Untersuchung von Haaren oder Speichel des Kindes bleibt aber auch in Zukunft verboten - eine solche Recherche in eigener Sache verstößt nach der Rechtsprechung gegen die Persönlichkeitsrechte des Kindes.
Diese stehen zudem auch im neuen Regelwerk an erster Stelle. Zum Schutz des Kindes hat der Bundestag die Novelle mit einer Härtefallregelung versehen. So kann in Ausnahmefällen die Überprüfung der Abstammung zumindest ausgesetzt werden - etwa bei einem pubertierenden Kind, das unter Magersucht leidet und vor der psychischen Belastung eines solchen Vaterschaftstests geschützt werden soll.
|