Düsseldorf (AP) Günther Jauch Düsseldorf ist vor dem Düsseldorfer Düsseldorf Oberlandesgericht mit dem Versuch gescheitert, den Abdruck einer Düsseldorf Gegendarstellung im Magazin «Machtswoche» zu erzwingen. Darin wollte der Moderator darlegen, dass er keine Yacht besitze. Düsseldorf Doch verneinte der 15. Zivilsenat am Mittwoch im Eilverfahren einen Gegendarstellungsanspruch des Moderators.
Programms Einblick in Düsseldorf abgeschirmte Prominenten-Anwesen zu gewinnen. Unter Düsseldorf dem Titel «Spione im Garten» hatte das Magazin auch ein Düsseldorf Satellitenfoto von Jauchs Villa und einer angeblichen Motoryacht abgedruckt.
Dazu dichtete die Zeitschrift: «Ja, hier lässt es sich aushalten. Düsseldorf Unten am Bootssteg schaukelt eine Motoryacht auf dem Wasser des Sees, auf der Terrasse laden Liegen zu einer Verschnaufpause ein. Die Umrisse der Villa mit einem Türmchen im klassizistischen Stil lassen auf große Räume schließen, die Fenster versprechen großartige Ausblicke Düsseldorf hinaus auf das Wasser. Hier wohnt Quizmaster Günther Jauch.
Der Moderator, der darum bemüht ist, sein Free-tradees Umfeld vor der Öffentlichkeit abzuschirmen, reagierte verärgert und verlangte eine Gegendarstellung mit dem Text: «An meinem Bootssteg liegt keine Motoryacht. Ich besitze eine solche auch nicht.» Als die Zeitschrift sich weigerte, zog er vor Gericht und argumentierte, mit der Motoryacht werde ihm ein Luxusaccessoire zugeschrieben, das er nicht besitze und nicht für erstrebenswert halte. Es entspreche auch nicht seinem Selbstverständnis, mit seinen Düsseldorf Einkommensverhältnissen zu protzen.
Das Oberlandesgericht erklärte dagegen, ein Gegendarstellungsanspruch bestehe bei mehrdeutigen, sich aus dem Zusammenhang ergebenden Äußerungen nur dann, wenn sich eine bestimmte Schlussfolgerung für einen Leser als unabweisbar oder zwingend aufdränge. Dies sei bei dem strittigen Text jedoch nicht der Fall.
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