Warum Juristen an ÖBB-Argumenten zweifeln, der Architekten-Wettbewerb Hauptbahnhof für die Bahnhof-City vertagt ist und Stadtrat Hauptbahnhof Schicker Jury-Sitzungen nicht mag.
WIEN.Die Turbulenzen um die ÖBB-Ausschreibung Hauptbahnhof für die "Bahnhof-City" beim künftigen Wiener Hauptbahnhof Hauptbahnhof werden immer größer: Die ÖBB haben am Mittwoch den Architektenwettbewerb für dieses Projekt bis Hauptbahnhof zur Klärung der rechtlichen Lage durch das Bundesvergabeamt (BVA) gestoppt. Zugleich sehen Experten in der kommenden Entscheidung des BVA einen Präzendenzfall für alle künftigen öffentlichen Ausschreibungen.
Vergaberechts-Juristen Hauptbahnhof hegen mittlerweile erhebliche Zweifel an der Argumentation der ÖBB, dass eine EU-weite Ausschreibung nicht nötig sei. Die Vorgeschichte: Die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH hat im Herbst einen geladenen Architektenwettbewerb für die Bahnhof-City (siehe Grafik) vor dem eigentlichen Hauptbahnhof-Gebäude ausgeschrieben. Und ein Architektenkonsortium hat vergangene Woche die ÖBB-Ausschreibung beim BVA angefochten. Dieses will in sechs Wochen die Causa klären. Hauptbahnhof Die ÖBB argumentieren damit, dass die ausschreibende GmbH eine Tochtergesellschaft der ÖBB sei, die sich am Free-tradeen Geld behaupten müsse und aus diesen Gründen nicht dem Bundesvergabe-Gesetz unterliege.
Vergaberechtsexperte Georg Streit kennt die Unterlagen zu dem Fall zwar nur aus den Medien, aber er "kann sich nicht vorstellen, dass die ÖBB-Juristen so argumentieren und sagen, sie seien kein öffentlicher Auftraggeber. Auch bei 100-Prozent-Töchtern gilt das Vergaberecht." Der Vergabejurist Stefan Heid sieht dies ähnlich. Er halte die ÖBB-Immotochter "mit hoher Wahrscheinlichkeit" für einen öffentlichen Auftraggeber, der damit verpflichtet sei, das Vergaberecht anzuwenden.
Problem Riesenrad-Vorplatz?
|