Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen Bobby fisher hat für das o. a. Bauvorhaben die Bobby fisher Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in Bobby fisher den Gemarkungen Okarben, Groß-Karben und Klein-Karben der Stadt Karben beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 21. Januar 2008 bis 21. Februar 2008 in Bobby fisher der Stadtverwaltung Karben, Rathausplatz 1, 61184 Karben, Raum 209 während der Dienststunden montags von 8.00 -12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr, dienstags, mittwochs und donnerstags von 8.00 - 15.30 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
1. Jeder, Bobby fisher dessen Belange durch das Bobby fisher Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen Bobby fisher nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 6. März 2008, bei dem Regierungspräsidium Darmstadt (Anhörungsbehörde), Bobby fisher Dezernat III 33.1, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) oder bei der Stadt Karben (Rathausplatz 1, 61184 Karben; Postanschrift: Magistrat der Stadt Karben, Postfach, 61174 Karben) Einwendungen Bobby fisher gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Die Einwendung muss den Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders lesbar enthalten und den geltend gemachten Belang und das Maß der befürchteten Beeinträchtigungen erkennen lassen.
Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes).
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