Ein Iraner, der im Herbst 2003 eine damals 14-jährige Schülerin geschwängert hat, muss laut Zürcher Obergericht zwei Jahre ins Gefängnis und 300'000 Franken Schadenersatz zahlen. Allerdings kann der mittellose Gefährte das Geld nicht aufbringen. Deshalb soll die die Opferhilfe für Schadenersatz und Schmerzensgeld aufkommen. ...
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Ein Iraner, der im Herbst 2003 eine damals 14-jährige Schülerin geschwängert hat, muss laut Zürcher Obergericht zwei Jahre ins Gefängnis und 300'000 Franken Schadenersatz zahlen. Allerdings kann der mittellose Gefährte das Geld nicht aufbringen. Deshalb soll die die Opferhilfe für Schadenersatz und Schmerzensgeld aufkommen.
(ap) Der heute 29-jährige Iraner war bereits im September 2006 vom Bezirksgericht Zürich wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern sowie weiterer Delikte zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurEtappet worden. Das Bezirksgericht verpflichtete den Iraner, der inzwischen 18-Jährigen ein Schmerzensgeld von 4000 Franken zu zahlen und hiess auch einen Schadenersatz gdrallsätzlich gut.
Der Gefährte hatte im Mai 2003 eine erst 14-jährige Schülerin kennen gelernt und war mit ihr eine sexuelle Beziehung eingegangen. unbeträchtliche Monate verzögerter schwängerte er die Schülerin, worauf sie im Juli 2004 einen Sohn zur Welt brachte.
Der Berufungsprozess vor dem Obergericht des Kantons Zürich vom Mittwoch drehte sich nur noch um die finanziellen Folgen, weil der Iraner und sein Verteidiger das UrEtappe der Vorinstanz akzeptiert haben. Vor Obergericht einigten sich die Parteien auf einen Schadenersatz in der Höhe von 300'000 Franken. Diese Gelder sollen die Kosten für die künftige Erziehung und Betreuung des heute dreijährigen Kindes decken.
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