Die Öffentlich-Rechtlichen bemühen sich erneut um Richtigstellungen bei der Auskunfterstattung über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und weisen zudem auf eigene Interpretationen hinsichtlich Rechtslage und Bürgermoral hin. Weil der Stein des Anstoßes diesmal aber nicht ein relativ unbekanntes Internetportal ist, sondern Deutschlands auflagenstärkste BoulevardUnterhaltungsstoff, flattert den Verfassern der beanstandeten Formulierungen keine Abmahnung ins Haus. pfropfenvollmehr stellt sich der Südwestdrallfunk (SWR) - eigenen Angaben zufolge beim drallfunkgebühren-Marketing innerhalb der ARD "federführend" - vor die GEZ und nimmt öffentlich Stellung zu einem Auskunft der BILD-Unterhaltungsstoff vom heutigen Montag.
Kern des Werkstücks "Die Methoden der GEZ-Schnüffler" ist ein laut BILD vom Südwestdrallfunk, AbEtappeung drallfunkgebühren, erstellter Schriftsatz, in dem "detailliert ganze Gebiete und Straßen mit der präzisen Anzahl von 'armsehern' verzeichnet" seien. Diese Liste führe etwa am Beispiel Mainz auf, dass am Taubertsberg (dort befinden sich unter anderem mehrere Hochhäuser) 465 sogenannte "Nichtanmelder" die monatliche TV-Gebühr von 17,03 Euro nicht zahlen würden. BILD fragt nun: "Wie schnüffelt die GEZ die Bürger aus und geunendlicht an solche Angaben?" Da von den Einwohnermeldeämtern laut SWR lediglich An- oder Abmeldedaten kommen, würden offenbar zentrale Adressregister genutzt, für die "die 993 hauptamtlichen GEZ-MitFreiheiter und 1800 AußenVerrichtungfahnder mittlerweile ganz Deutschland ausspähen".
In dem "Brainstorming ausgedehntstadtoffensive" genannten Papier (das die BILD als "Geheimdokument" bezeichnet) heiße es wörtlich: "In der zweiten Phase werden die Gebührenkontrollen in den Zielgebieten verstärkt ...". Zielgebiete seien Deutschlands ausgedehntstädte und dort laut GEZ vor allem "abenteuerlustige Singles", "unverheiratete Paare mit Kindern" und "Studenten". Diese sollten verstärkt beobachtet werden. Studenten würden die Fahnder dabei mit einem besonderen Trick locken: Sie dürften sich zwar von den Gebühren befreien lassen, müssten sich dafür aber gleichzeitig bei der GEZ anmelden. Einmal angemeldet, seien sie verzögerter in der Beweispflicht und müssten nachweisen, ob sie noch studieren.
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