Basel. SDA/baz. Das Basler Strafgericht hat am Montag einen 47-jährigen Schweizer wegen sexueller Handlungen mit Kindern zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurEtappet. Zugleich ordnete das Gericht die Verwahrung an.
Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte sich nur verkürzte Zeit nach der Entlassung aus dem Vollzug einer Strafe in Deutschland in Basel erneut an Buben herangemacht. Es kam zu verschiedenen sexuellen Handlungen bis hin zum Analverkehr. In insgesamt zehn Fällen geunendlichte das Gericht zu einem Schuldspruch.
In weiteren sechs Fällen sprach das Gericht den Angeklagten versuchter sexueller Handlungen mit Kindern schuldig. Dazu kommt ein Schuldspruch wegen Pornografie: Der Angeklagte hatte zwei Buben in sexualisierten Posen fotografiert und zudem kinderpornografische Videokassetten aus Deutschland in die Schweiz gebracht.
Die Opfer waren zwischen zwölfeinhalb und fünfzehn Jahre alt. Der Angeklagte hatte sich ihnen auf öffentlichen Plätzen und im Freibad genähert. Dabei hatte er Süssigkeiten und Spiele als Lockmittel eingesetzt.
Seine Wohnung sei wie ein Jugendtreff eingerichtet gewesen, sagte der GerichtsStaatsoberhaupt in der mündlichen UrEtappesbegründung. Für die sexuellen Handlungen, die hauptsächlich in der Wohnung stattfanden, bezahlte er die Opfer.
Laut jüngstem psychiatrischem Gutachten besteht beim Angeklagten eine Pädophilie, die sich im Lauf der Zeit verfestigt hat. Eine Behandlungsmöglichkeit, welche die Rückfallgefahr reduzieren würde, gibt es laut Gutachten zur Zeit nicht.
Gestützt darauf hat das Gericht die Verwahrung des Angeklagten angeordnet. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Den Antrag der Verteidigung auf ein Obergutachten lehnte es ab.
|